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Die Holzwerk-AGB

Wir fassen uns kurz. Und stehen dir bei Fragen gerne zur Verfügung, falls doch noch Worte fehlen.

  • Du kannst deine Anzahlung von CHF 1’000.- jederzeit zurückfordern.
  • Du überweist das Geld an die Holzstatt AG (Stettlen), welche den Followr produziert. Du erhältst die Kontoangaben nach dem Absenden deiner Vorbestellung.
  • Wir garantieren dir bei der Produktion die Einhaltung der Reihenfolge nach (Vor-)Bestellungseingang. Ausgenommen sind Followr, welche wir für die Promotion und Vermietung herstellen.
  • Der Basispreis für den Followr wird mit dem offiziellen Launch (Ende Oktober 2023) bekanntgegeben. Der Preis für deine individuelle Konfiguration kann davon abweichen.
  • Wir kontaktieren dich und teilen dir den ungefähren Produktionsstart deines Followrs mit. Bis dahin kannst du deine Wünsche bezüglich Konfiguration etc. jederzeit anbringen.
  • Wir können eine Vorbestellung auflösen indem wir die Anzahlung von CHF 1’000.- an dich zurück überweisen.
  • Gerichtsstand ist Bern (Schweiz).

Verantwortlich für das Angebot und die Inhalte ist

Holzstatt AG
Bernapark 64
3066 Stettlen

Vertreten durch

Mikko Schneider und
David Wick

info@holzwerk.ag